Die Dorfgemeinschaft wurde bereits im Jahr 1963 gegründet.

Was machen wir konkret?

  • Wir fördern Austausch und Zusammenhalt im „Dorf“ durch gesellige Veranstaltungen.
  • Wir beobachten und nehmen Einfluss bei infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten im und ums „Dorf“ zur Gewährleistung einer ausgeglichenen Dorfentwicklung (Straßen, Fahrradwege, ÖPNV, Sportplätze, Schulen, Grünschnitt etc.)
  • Wir nehmen Einfluss auf politische Parteien, Ämter und andere Institutionen zur  Umsetzung von Zielen bei eigener politischer Neutralität.
  • Begrüßung und Unterstützung neu zugezogener Mitbürger sowie auch Flüchtlinge.
  • Wir fördern kulturelle Entwicklung und Brauchtum im „Dorf“ durch Unterstützung der Vereine und anderer kultureller Schwerpunkte.

Die Dorfgemeinschaft erhebt bisher keine Beiträge, sondern finanziert sich ausschließlich durch Spenden. Diese werden größtenteils im Rahmen einer Haussammlung jedes Jahr im Herbst gesammelt.

Was ändert sich künftig?

Die Rechtsform des nicht eingetragenen Vereins besteht bereits seit Gründung der Dorfgemeinschaft. Unsere aktuelle Satzung wurde zuletzt 1986 aktualisiert. Die jährliche Haussammlung ist neben Spenden bereits als wesentliche Finanzierungsquelle genannt. Der 2015 gewählte Vorstand hat sich entschlossen, neue Wege zu gehen und die Dorfgemeinschaft für die Zukunft auszurichten. Die Online-Präsenz mit eigener Webseite, heutzutage selbstverständliche E-Mail-Kommunikation sowie einem stark beachteten Facebook-Auftritt konnten wir inzwischen erfolgreich etablieren. Nun folgt nach dem Beispiel vieler Bürgervereinigungen der umliegenden Ortschaften der nächste Schritt: Die Umwandlung in einen eingetragenen Verein.

Seit 18.12.2017 ist die Dorfgemeinschaft Rondorf-Hochkirchen-Höningen als  Verein beim Amtsgericht Köln unter der Nummer VR19524 eingetragen! Damit bieten wir künftig nicht nur unseren Mitgliedern eine bessere Möglichkeit zur Mitwirkung, sondern ergänzen gleichzeitig weitere Finanzierungsquellen in Form von Mitgliedsbeiträgen. Unsere Arbeit setzen wir natürlich im Sinne der Satzung fort. Ebenso bleiben unverändert Spenden an die Dorfgemeinschaft steuerlich abzugsfähig.

Werden auch Sie Mitglied!

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Wir bedanken uns für Ihre bisherige und zukünftige Unterstützung!

Jede interessierte Einwohnerin / jeder interessierten Einwohner ist herzlich eingeladen, im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten aktiv mitzuwirken.