Bezirksvertretung stellt sich neu auf

Großes Stühlerücken in der Bezirksvertretung Rodenkirchen. Wenn sich die 19 Mitglieder am 9. November zur konstituierenden Sitzung treffen, wird es vor allem eine wichtige Veränderung geben: Der bisherige Bezirksbürgermeister Mike Homann wechselt aufgrund eines Reservelistenplatzes für die SPD in den Stadtrat. Auf die Nachfolge erheben die Grünen als künftig stärkste Fraktion Anspruch. Für Rondorf bleibt wie bisher Peter Heinzlmeier (CDU) in dem Gremium aktiv. Warum die Bezirksvertretung für unser Veedel wichtig ist, lesen sie hier.

Die Bezirksvertretung entscheidet in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Sie wird zu allen Angelegenheiten gehört, die den Stadtbezirk berühren. Die in der Regel monatlichen Sitzungen haben einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil.

In den kommenden Jahren stehen hier auch wichtige Themen für unser Quartier auf der Tagesordnung. So wurden auf der letzten Sitzung in alter Besetzung am 31. August noch wichtige Weichen gestellt für den Bebauungsplan Rondorf Nord-West. Auch die beiden Planstraßen für das Baugebiet „Pastorats Straße“ standen auf der Tagesordnung. Man sieht: Die Bezirksvertretung entscheidet maßgeblich mit, wie sich unser Stadtteil weiterentwickelt. Unser Rondorfer Mitglied Peter Heinzlmeier wünscht sich deshalb: „Dass sich die Bürgerinnen und Bürger noch mehr mit Ideen, Fragen und konstruktiver Kritik in diese kommunale Arbeit vor Ort einbringen. Mir ist der direkte Kontakt und ein jederzeit offenes Ohr sehr wichtig, denn nur, wenn möglichst viele ihre Umgebung mitgestalten, erreichen wir eine gute Qualität in unserem lebenswerten Veedel.“

So können die Bürger mitreden: Auch außerhalb von Wahlterminen können die Bürgerinnen und Bürger mitreden, wenn es um Fragen ihres lokalen Alltags geht: Die Sprechstunde des Bezirksbürgermeisters, die Einwohnerfragestunde sowie Bürgereingaben sind einige der interessantesten Möglichkeiten, sich im Stadtbezirk Rodenkirchen Gehör zu verschaffen.

Bürgersprechstunde: Einmal im Monat findet eine Bürgersprechstunde des Bezirksbürgermeisters statt. Genau wie Erwachsene haben auch Kinder und Jugendliche hier Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch über bezirkliche Themen wie Bauvorhaben, Verkehrsregelung, Sport, Vereine, Brauchtumspflege, Rheinufer, Grünflächen, Beschilderung, Kindergarten, Schule und anderes mehr. Es genügt, sich kurz vorher anzumelden. Kontakt: Melden Sie sich bitte vorher unter folgender

Telefonnummer an:0221 / 221-92301.

Einwohnerfragestunde: Im Rahmen einer Einwohnerfragestunde können Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirkes Fragen an die Verwaltung stellen, die bezirkliche Angelegenheiten zum Inhalt haben müssen. Hierbei dürfen sie allerdings nur eine Frage mit maximal fünf Unterfragen pro Einwohnerfragestunde stellen. Diese müssen spätestens am fünften Arbeitstag vor der Sitzung der Bezirksvertretung bis 12 Uhr bei der Bezirksbürgermeisterin beziehungsweise dem Bezirksbürgermeister schriftlich eingereicht werden. In der Regel erfolgt eine Beantwortung durch die Verwaltung in der Form, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung zunächst die Frage verlesen und anschließend direkt mündlich beantwortet wird. Sollte eine umgehende Beantwortung aus sachlichen Gründen nicht möglich sein oder der Zeitraum der Einwohnerfragestunde von 30 Minuten erreicht sein, so fertig die Verwaltung in höchstens vier Wochen eine schriftliche Stellungnahme an, die dem Fragesteller wie den Mitgliedern der Bezirksvertretung übermittelt wird.

Bürgereingaben: Mit einer Bürgereingabe können Bürger persönlich eine Frage an die Bezirksvertretung richten. Sie wird von der Verwaltung zunächst schriftlich beantwortet und durch einen Vertreter der Verwaltung in der Sitzung dem Petenten persönlich beantwortet. Bei der sachlichen Beratung eines Bürgerbegehrens (§ 16 der Hauptsatzung der Stadt Köln i.V.m. § 4 Absatz 1 und 2 der Satzung für Bürgerbegehren) ist zunächst den Vertreterinnen/Vertretern der Antragstellerinnen/Antragsteller für insgesamt maximal 15 Minuten das Wort zu erteilen. Anschließend erteilt die Sitzungsleiterin/der Sitzungsleiter den Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträgern entsprechend Absatz 2 das Wort. Abschießend erhalten noch einmal die Vertreterinnen/Vertreter der Antragstellerinnen/Antragsteller das Wort für insgesamt maximal zehn Minuten, um diesen Gelegenheit zu geben, sich mit den Redebeiträgen der Fraktionen auseinander zu setzen. Peter Heinzlmeier: „Nach meinen Erfahrungen haben sich diese Instrumente im Großen und Ganzen sehr bewährt. Ich wünsche mir aber, dass den Antworten dann auch möglichst zeitnah Taten folgen und sie nicht etwa in der Schublade verschwinden. Da will ich in Zukunft noch genauer hinschauen!“

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